Häufig gestellte Fragen
und AntwortenAntworten
Hier finden Sie Antworten zu Fragen rund um Ihren Kurs bei „Fortbildung im Pott“:
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01.Wie melde ich mich zu einem Kurs an?Bitte melden Sie sich zu Kursen bei „Fortbildung im Pott“ schriftlich per Post oder Fax, online über unsere Website www.fortbildung-im-pott.de oder per eMail info@fortbildung-im-pott.de an. Für die schriftliche Anmeldung finden Sie das Anmeldeformular zum Heraustrennen in unseren Katalogen oder hier zum Download und Ausdrucken. Bitte schicken Sie Ihre Anmeldung per Fax an 02325.975666.0. Falls Sie eine Bildungsprämie oder einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit nutzen möchten, legen Sie diesen bitte im Original Ihrer Anmeldung bei.
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02.Wie erfahre ich, ob ich zu einem Kurs angemeldet bin?„Fortbildung im Pott“ bestätigt Ihnen den Eingang Ihrer Anmeldung mit einer „Reservierungsbestätigung“ per Post oder eMail in der Regel innerhalb von 7 Tagen. Sollten Sie in dieser Zeit keine Bestätigung von uns erhalten haben, fragen Sie gerne telefonisch bei uns nach.
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03.Erhalte ich eine Rechnung für meinen Kurs?Ja. Etwa vier Wochen vor Kursbeginn erhalten Sie von uns eine „Anmeldebestätigung“ sowie eine Rechnung zugeschickt. Benötigen Sie eine gesonderte Rechnung, die nicht auf Ihre Adresse ausgestellt ist, sondern auf die Ihres Arbeitgebers, geben Sie dies bitte bereits bei der Buchung im Feld „Rechnungsempfänger“ mit an. Eine nachträgliche Änderung des Rechnungsempfängers ist nur gegen eine Gebühr von € 20,- möglich. Die ursprüngliche Rechnung wird dann storniert.
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04.Kann ich einen Kurs auch stornieren?Ja, das können Sie. Die Stornierung eines gebuchten Kurses muss aber stets schriftlich erfolgen. „Fortbildung im Pott“ bestätigt Ihnen innerhalb von 7 Tagen Ihre Stornierung mit einer „Abmeldebestätigung“ ebenfalls schriftlich per Post oder eMail. Bitte beachten Sie bei der Stornierung auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei einer Absage, die weniger als 6 Wochen vor Beginn des Kurses liegt, kommen Kosten für die Bereithaltung des Kursplatzes auf Sie zu. Gegen diese Kosten können Sie sich aber mit einer Seminarversicherung absichern.
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05.Was passiert wenn der Kurs bereits ausgebucht ist?Wenn Ihr gewünschter Kurs bereits ausgebucht ist, merken wir Sie automatisch und unverbindlich auf unserer Warteliste vor. Sie erhalten dann eine „Wartelistenbestätigung“ per Post oder eMail. Sobald wir Ihnen einen Platz anbieten können, informieren wir alle Interessenten auf der Warteliste zeitgleich per eMail. Das kann lange vor dem Beginn des Kurses, aber auch sehr kurzfristig sein. Sie können dann frei entscheiden, ob Sie am Kurs teilnehmen möchten oder nicht. Wer das Angebot des freigewordenen Platzes als Erster per eMail verbindlich bestätigt, erhält den Kursplatz. Achten Sie also bitte darauf, dass „Fortbildung im Pott“ stets Ihre aktuelle eMail-Adresse kennt.
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06.Wo finde ich Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)?Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Sie in unseren gedruckten Katalogen und hier auf unserer Homepage. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie deren Gültigkeit an.
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07.Wie komme ich zu „Fortbildung im Pott“?„Fortbildung im Pott“ liegt in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Herne Wanne-Eickel und ist mit dem PKW und der Bahn leicht zu erreichen. Die Anfahrtsbeschreibung finden Sie hier.
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08.Wo kann ich in Herne übernachten?In der Nähe von „Fortbildung im Pott“ befinden sich verschiedene Hotels. Eine Übersicht der Hotels finden Sie hier.
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09.Wozu brauche ich eine Seminarversicherung?Wenn Sie kurzfristig wegen Krankheit etc. an einem Kurs nicht teilnehmen können. Dann übernimmt die Seminarversicherung die anfallenden Kosten. Die Seminarversicherung funktioniert ähnlich wie eine Reiserücktrittsversicherung: Der Seminarversicherer erstattet Ihnen bis zu 100% der Kosten bei Krankheit, auch von Familienangehörigen, und anderen Schadensfällen. Die Seminarversicherung kostet pro Kurs (-teil) nur wenige Euro. Abschliessen können Sie die Seminarversicherung hier.
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10.Was sollte ich zu Kursen mitbringen?Schreibsachen werden immer benötigt, bequeme oder auch sportliche Kleidung ist sinnvoll. Soweit für Kurse spezielle Utensilien benötigt werden, informieren wir Sie darüber in Ihrer „Anmeldebestätigung“.
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11.Erhalte ich für meine Kurse Fortbildungspunkte?Selbstverständlich erhalten Sie für die Kurse Fortbildungspunkte, für die diese im Programm angegeben sind. Die Fortbildungspunkte stehen dann auf Ihrer Teilnahmebestätigung, die Sie am letzten Kurstag erhalten. Weitere Informationen zu den Fortbildungspunkten finden Sie hier.
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12.Kann ich eine Zweitausfertigung meiner Teilnahmebestätigung erhalten?Ja sicher. Es kann immer mal vorkommen, dass Dokumente nicht mehr aufzufinden sind. Beispielsweise nach einem Umzug. Gegen eine Aufwandsentschädigung von € 15,- erhalten Sie von uns gerne eine Zweitausfertigung Ihrer Teilnahmebestätigung.
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13.Kann ich meine Bildungsprämie einlösen?Ja, gerne. Bitte reichen Sie uns den Gutschein im Original bereits bei Ihrer Anmeldung ein. Nähere Informationen finden Sie hier.
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14.Kann ich meinen Bildungsgutschein einlösen?Auch den nehmen wir gerne. Bitte reichen Sie uns den Gutschein im Original bereits bei Ihrer Anmeldung ein. Nähere Informationen finden Sie hier.
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15.Wie kann ich Kursgebühren aus dem Ausland überweisen?Für Banküberweisung aus dem Ausland benötigen Sie die IBAN und die BIC von „Fortbildung im Pott“. Diese Angaben finden Sie hier.
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16.Wie ist das mit der Rückenschullehrer-Lizenz?Der Bundesverband der Medizinischen Bildungszentren e.V. (BVMBZ) hat auf Basis der neusten Erkenntnisse zur Förderung der Rückengesundheit ein multimodales Rückenschulkonzept entwickelt. Diese Rückenschule ist von den Krankenkassen anerkannt. Die neue „BVMBZ Rückenschule“ ist damit der Rückenschule der KddR gleichgestellt. Kurse, die als Refresher für die neue „BVMBZ Rückenschule“ anerkannt sind, gelten auch als Refresher für sie KddR Rückenschule. Eine Übersicht über die Refresher-Kurse finden Sie hier. Bei Teilnahme an einem Refresher-Kurs erhalten Sie eine gesonderte Teilnahmebestätigung zur Verlängerung Ihrer Rückenschul-Lizenz. Diese Teilnahmebestätigung, zusammen mit Ihrer Rückenschul-Lizenz reichen Sie dann bitte beim BVMBZ über das Online-Portal www.bvmbz.de ein. Von dort erhalten Sie die Verlängerung Ihrer Rückeschul-Lizenz. Diese gilt für die „BVMBZ Rückenschule“ ebenso wie für die Rückenschule des KddR. Um Ihre Rückenschul-Lizenz zu verlängern, müssen Sie alle 3 Jahre ein Refresher-Seminar besuchen.